Hautkrebs-Screening im Fokus der diesjährigen Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs
Zur 6. Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs (NVKH) trafen sich vom 29. bis 30. Januar 2020 behandelnde und forschende Dermatologen, Ärzte anderer Fachbereiche, Entscheidungsträger, Patientenvertreter und andere Akteure des Gesundheitswesens im VKU Forum in Berlin.
Die bei der NVKH entwickelten Projekte haben zum Ziel, Prävention, Früherkennung, Versorgung sowie Bürger- und Patientenorientierung speziell im Bereich Hautkrebs zu stärken und zu verbessern. Schwerpunkt war dieses Jahr das Hautkrebs-Screening, d. h. die Hautuntersuchung als Früherkennungsmaßnahme für Hautkrebs, seine Bedeutung und Fortentwicklung.
Die Herausforderungen sind gewaltig
Seit Einführung des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings (gHKS) 2008 folgten den anfangs ermutigenden Erfolgen kritische Fragen: Worauf ist der offensichtliche Rückgang der Sterblichkeitsrate zurückzuführen, auf das Screening oder auf die im letzten Jahrzehnt entwickelten neuen Therapiemöglichkeiten? Ein Zahlenwerk, das dies differenziert aufschlüsseln könnte, existiert nicht. Die Daten, die z.B. von den Ersatzkassen erhoben werden, sind nicht zuverlässig genug, die mittlerweile verpflichtenden Krebsregister gibt es noch nicht lange und sie sind uneinheitlich.
Aus der Arbeitsgruppe Prävention
Um viele interessante Aspekte der Vorbeugung von Hautkrebserkrankungen ging es bereits am 29.1. in der Arbeitsgruppe zum Handlungsfeld 1 “Prävention”. So erfuhr man etwas über den Zusammenhang von Klimawandel, UV-Belastung und sich damit verändernde Risiken.
Ebenfalls mit dem Klimawandel hat zumindest indirekt auch eine weitere Strategie der UV-Reduktion zu tun: Der klimabewusste und UV-sensible Umbau unserer Städte und Aufenthaltsorte ist eine Notwendigkeit, die z.B. durch das Leitbild UV-sensibler Kommunen gefördert werden könnte. Neben der Krebsprävention erreichen wir z.B. durch Begrünung eine bessere Luft und ein besseres Klima.
Interessant war auch die Diskussion, wie eine gut lesbare, ansprechende Patientenleitlinie zur Prävention aussehen könnte, denn zum Zeitpunkt vor dem Auftreten von Hautkrebs ist die Zielgruppe noch nicht Patient, sondern eher interessierter Verbraucher, der auch entsprechend angesprochen werden muss.
Präsentiert wurden auch verschiedene Untersuchungen zum Hautkrebs-Screening. Zur untersuchten Frage, warum Menschen nicht am Screening teilnehmen, gab es folgende häufige Begründungen: 1. “Ich fühle mich gesund”, 2. “Ich wusste nicht, dass es das gibt.” 3. “Die Terminvereinbarung ist schwer” oder 4. “Ich dachte, ich bin nicht berechtigt.” Insgesamt wurde klar, dass noch viel mehr und vor allem auch eine viel zeitgemäßere Ansprache der potentiellen Screening-Teilnehmer notwendig ist. (Quelle: Diehl, K., Göring, T., Greinert, R., Breitbart, E.W. & Schneider, S., Trends in Tanning Bed Use, Motivation, and Risk Awareness: Findings from four waves of the National Cancer Aid Monitoring (NCAM) (2019), International Journal of Environmental Research and Public Health, 16, 3913; doi:10.3390/ijerph16203913.)
Ein aktuelles Forschungsprojekt untersucht z.B., ob im Wartezimmer der Arztpraxis eine Tablet-basierte Patienteninformation über das Hautkrebs-Screening mit individueller Risikobestimmung hilfreich sein könnte.
Plenum und Diskussion
Die Abschlussdiskussion stand noch ganz unter dem Eindruck der vorangegangenen Vorträge rund um das Hautkrebs-Screening. Wie hat es sich entwickelt (Prof. Eckhard Breitbart, bekannt als „Mister Prävention“), wie wird es angenommen (Stephanie von der Hellen als Patientenvertreterin) und wie lässt es sich bewerten (Prof. Alexander Katalinic, Universität zu Lübeck).
Und wie ist die Praxis des Hautkrebs-Screenings zu beurteilen angesichts des Anspruchs der „partizipativen Entscheidungsfindung“ von Ärzten und dem „informierten Patienten“? Diese Frage stellte Dr. Ulrike Helbig von der Deutschen Krebshilfe.
Wie Herr Prof. Breitbart ausführte, hatte auch die ADP (Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention) bei einer stichprobenartigen Erhebung durch Selbsthilfegruppen aus 2017 gefunden, dass die schwierige Terminfindung für das kostenlose Screening ein Problem war, dass 56%
der Befragten nicht informiert wurden, wie man sich selbst untersucht.
Auch erhielt mehr als ein Viertel der Befragten keine ausreichenden Informationen zur Vermeidung von UV-Strahlung. Bei gut 40% der Teilnehmer wurde der Ano-Genitalbereich und bei knapp unter 30% wurden Kopfhaut und Körperfalten nicht untersucht.
Ähnliches berichtete auch die Melanompatientin Stephanie von der Hellen, die bereits mit 26 Jahren erkrankte. Für sie war es daher falsch, das Screening erst ab 35 Jahren anzubieten. Auch sie bemängelte zu oberflächliche Untersuchungen und das aus ihrer Sicht verbesserungswürdige Informationsangebot zum gHKS.
Darüber hinaus gab Prof. Holger Hänßle vom Universitätsklinikum Heidelberg Einblicke in den Entwicklungsstand und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (K. I.) in der Diagnostik. Wie können menschliche Dermatologen sich gegenüber den Fähigkeiten von K. I. beim Hautkrebs-Screening behaupten?
Kurz gesagt zeigt sich, dass das sogenannte Deep-Learning mittels Algorhythmen und aufgrund der wachsenden Größe der Datenbanken dem Beurteilungsvermögen selbst eines erfahrenen Dermatologen vergleichbar und überlegen sein kann.
Einstimmig für ein Solarienverbot
Jede im Sonnenstudio erworbene Bräunung kommt einem Hilferuf der Haut gleich. Denn es handelt sich dabei in jedem Fall um eine Schädigung der Hautzellen. Das Risiko, Hautkrebs zu bekommen, erhöht sich infolgedessen deutlich. Die Ergebnisse der fortwährenden Bemühungen, bei den Benutzern ein entsprechendes Bewusstsein zu erzeugen, sind jedoch enttäuschend.
Das Verbot von Solarien für unter 18-jährige wurde zunehmend dadurch unterlaufen, dass die Sonnenbänke vermehrt im Wellnessbereich von Hotels oder Fitnessstudios auftauchen oder einfach, weil es an ausreichenden behördlichen Kontrollen fehlt.
Im Jahr 2018 konnten hochgerechnet ca. 140.000 Jugendliche ein Solarium benutzen, obwohl dies seit 2009 verboten ist. Und das bei jährlich 272.000 Fällen von Hautkrebs in Deutschland. Davon sind jährlich 37.000 vom bösartigen Schwarzen Hautkrebs, dem Malignen Melanom, betroffen. (Quelle: Diehl, K., Göring, T., Greinert, R., Breitbart, E.W. & Schneider, S., Trends in Tanning Bed Use, Motivation, and Risk Awareness: Findings from four waves of the National Cancer Aid Monitoring (NCAM) (2019), International Journal of Environmental Research and Public Health, 16, 3913; doi:10.3390/ijerph16203913.)
Auf die Solariennutzung sind in Europa pro Jahr ca. 3.400 Melanomfälle zurückzuführen. (Quelle: Boniol, M., Autier, P., Boyle, P., & Gandini, S. (2012). Cutaneous melanoma attributable to sunbed use: systematic review and meta-analysis. Bmj, 345, e4757. doi:10.1136/bmj.e4757).
Verschiedene brandaktuelle Themen wurden überdies in der Diskussion behandelt.
Der informierte Patient
Natürlich haben sich auch die Informationswege und die Informationsgewohnheiten geändert, vor allem bei jüngeren Menschen. Gleichzeitig ist das Informationsbedürfnis und der Informationsanspruch bei Patienten wie in der Bevölkerung gestiegen. Seriöse von unseriösen Informationen (bis hin zu irreführenden und täuschenden) zu unterscheiden und richtig einzuordnen, kann den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten. Allein die Frage,
wo findet man den richtigen Arzt, die richtige Ärztin, was sind die Bestimmungen für Vorsorgeuntersuchungen, wie finde ich als Betroffener die wichtigsten Informationen, Rat und Unterstützung stellen für die Betroffenen häufig eine Überforderung dar.
Gemeinsam entscheiden
Der informierte Patient, der den Ärzten auf Augenhöhe begegnen kann, um gemeinsam die richtigen Entscheidungen zum Wohle des Kranken zu treffen, d.h. partizipative Entscheidungsfindung, ist zumindest bei diesen Konferenzteilnehmer*innen eine Selbstverständlichkeit.
Doch kaum berührten die teilnehmenden Patientenvertreter*innen in der Diskussion kritische Themen, zeigte sich, in welchem Dilemma sich selbst sehr engagierte Mediziner*innen und anderes medizinisches Fachpersonal befinden. Personelle Knappheit, Konkurrenz um finanzielle Ressourcen, ein für den Laien wie für manchen Fachmann verwirrendes Abrechnungswesen, die Bürokratie, die offenbar von den ureigensten therapeutischen Aufgaben der Mediziner abhält, unrealistische Zeitvorgaben für adäquate Behandlungen von Patienten, dies und vieles mehr gehen zu Lasten des einzelnen Kranken.
Der Vortrag über die Fähigkeiten der Künstlichen Intelligenz in der Diagnostik konnte leicht, vielleicht zu leicht, zum Eindruck führen, dass die Ärzte sich in Zukunft weniger auf Diagnostik konzentrieren müssen und dafür dann mehr Zeit für die Arzt-Patienten-Kommunikation hätten. Aber ist diese leichtfertige Vermutung kohärent, d. h. im Einklang mit den entscheidenden Einflussfaktoren, die unser Gesundheitssystem steuern?
Wie wollen wir als Patientinnen und Patienten behandelt werden?
Angesichts der Tendenzen im Gesundheitswesen, in dem es augenscheinlich aus finanziellen Gründen immer mehr weg von ’stationär‘, hin zu ‚ambulant‘ verläuft, bei gleichzeitiger Entwicklung von menschlich vermittelter immer mehr hin zu maschinell betriebener Behandlung, sollte man sich klar machen, dass all dies auf Entscheidungen beruht, die Ausdruck der grundlegenden Werte sind, nach denen wir unsere Gesellschaft in der Zukunft gestalten wollen. Wie wollen wir, jeder Einzelne, behandelt werden? Welche Mindestansprüche sind gerechtfertigt, wenn man als armer, schwacher und fachlich unbedarfter, kranker Mensch auf die Hilfe des Gesundheitssystems angewiesen ist? Wir müssen nicht einmal die Zahlen heranziehen, die oben genannt wurden, um zu erkennen, wie schwer es evidenzbasierte Daten und Fakten haben, ins Bewusstsein der Einzelnen zu gelangen, geschweige denn zu verändertem Verhalten zu führen.
Im Grunde sind wir aufgerufen, unsere Stimme laut und deutlich überall (in Politik und bei den Leistungsträgern) zu erheben, wo Entscheidungen gegen das Patientenwohl und letztlich gegen den Menschen getroffen werden.
Hintergrund
Die NVKH vereinigt deutschlandweit behandelnde und forschende Dermatologen und Vertreter weiterer Fachdisziplinen sowie Entscheidungsträger und andere Akteure des Gesundheitswesens.
Die Ziele orientieren sich am 2008 ins Leben gerufenen Nationalen Krebsplan (NKP): die Krebsbekämpfung zu verbessern, indem die Aktivitäten aller beteiligten Akteure wirksam aufeinander abgestimmt werden. (Mehr dazu: http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/nationaler-krebsplan.html)
Die NVKH konzentriert sich auf die vier Handlungsfelder Vermeidung, Erkennung und Behandlung von Hautkrebs und will diese in ganz Deutschland vereinheitlichen und verbessern. Dazu kooperieren die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), der Bundesverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO) und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) mit verschiedenen anderen Arbeitsgruppen und der Selbsthilfe, insbesondere dem Hautkrebs-Netzwerk Deutschland.
Versorgungsziele für den Bereich Hautkrebs sind:
● Die Bevölkerung wird vor der Entstehung von Hautkrebs wirksam geschützt
● Patienten haben eine hohe Kompetenz, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
● Hautkrebs wird frühzeitig erkannt und behandelt.
● Patienten mit Hautkrebs werden leitliniengerecht behandelt.
● Patienten mit Hautkrebs haben eine gute Lebensqualität.
hwb