Qualifizierte Selbsthilfe von Betroffenen und Angehörigen ist grundsätzlich folgenden Prinzipien verpflichtet:

  • eigene Betroffenheit, indirekte Betroffenheit (Angehörige, nahestehende Personen)
  • freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit (Ehrenamt)
  • Neutralität und Unabhängigkeit
  • demokratische Wahlen bei der Besetzung der Ämter
  • Offenheit für alle Betroffenen
  • Faire Regeln und Verschwiegenheit bei Gruppentreffen und Beratungsgesprächen

Selbsthilfegruppen haben den Anspruch, folgende Unterstützungsangebote für Krebs-PatientInnen und ihre Angehörigen, Familien und Freunde anzubieten:

  • Bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung von der Diagnose über die Behandlung in der Klinik bis zur ambulanten Nachsorge
  • Erfahrungsaustausch mit gleich Betroffenen insbesondere zum Leben mit der Krankheit und möglichen Folgeerscheinungen in persönlichen Gesprächen und bei Gruppentreffen
  • Vermittlung von diagnosespezifischen medizinischen Informationen durch Vorträge von Fachleuten und durch die Weitergabe von unabhängigen Informationsschriften z.B. der Krebs-Selbsthilfeorganisationen

Die Krebs-Selbsthilfe ergänzt damit die Leistungen der medizinischen Versorgung mit Angeboten der psychosozialen Unterstützung und trägt dazu bei, dass Betroffene am Erreichen des Behandlungsziels mitwirken. Sie unterstützt PatientInnen dabei, Fachinformationsstellen zu finden, die auf die im Umgang mit der eigenen Erkrankung auftretenden Fragen qualifizierte Antworten bieten.

Berliner Angebote an Krebs-Selbsthilfegruppen

Allgemeine Selbsthilfe-Informationsstellen:

Fachgesellschaften:

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