Im Zusammenhang mit COVID-19 gibt es ernste Dinge zu bedenken. Was passiert, wenn ich erkranke und ins Krankenhaus muss? Was, wenn eine Intensivbehandlung notwendig wird? Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch bevollmächtigt sind, im Sinne des Betroffenen zu entscheiden. Das ist jedoch nicht automatisch der Fall.

Einen guten Überblick gibt der NDR in einem Ratgeber zur Patientenverfügung mit Updates zur COVID-19-Erkrankung.

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Was-Sie-ueber-die-Patientenverfuegung-wissen-sollten,servicetag242.html

Auch die Selbsthilfekontaktstelle Berlin (SEKIS) hat hierzu Infos. Folgender Text inklusive der Links  ist dem SEKIS-Newsletter Mai 2020 entnommen (für den Inhalt übernehmen wir keine redaktionelle Verantwortung):

Notwendige Ergänzungen zur Patientenverfügung für die Intensivbehandlung

Die intensivmedizinische Beatmung von Patienten mit schweren Behandlungsverläufen kann unter Umständen zu langwierigen oder sogar dauerhaften Schäden führen. Eine Klärung darüber, wie jeder in
solchen Situationen versorgt werden möchte, scheint in Zeiten der Pandemie einer schweren Lungenerkrankung geboten. Fachverbände der Intensiv-und Palliativmediziner haben dafür eine Ergänzung
zu einer Patientenverfügung erarbeitet.
https://www.curaviva.ch/files/51CYPPF/aerztliche_notfallanordnung__arbeitsinstrument__sggie__2017.pdf
https://www.pallnetz.ch/cm_data/Checkliste_ANO_2020.03.27.pdf

Entworfen wurde die Vorlage von der „Deutschen interprofessionellen Vereinigung – Behandlung im Voraus Planen“ (DiV-BVP). Durch die schnell zu erfassende und deutliche Formulierung sei die ÄNo ein sehr
viel „schärferes Schwert“ als eine übliche Patientenverfügung Menschen, die für schwere Erkrankungen im Voraus regeln wollen, ob sie in ein Krankenhaus verlegt und dort lebenserhaltend behandelt werden möchten, können sich zu einer solchen „Ärztlichen Notfallanordnung“ (ÄNo) jetzt auch von ihrem Hausarzt beraten und diesen das Dokument mit unterzeichnen lassen. Kann der Patient im Notfall nicht mehr selbst zustimmen, sind die dort dokumentierten Wünsche verbindlich.

Für die Beratung von Patienten im ambulanten Bereich z.B. durch Hausärzte gibt es eine Vorlage, die als Leitfaden für die Corona-Pandemie erstellt wurde.
Die Ambulante patienten-zentrierte Vorausplanung für den Notfall – Ein Leitfaden aus Anlass der Covid-19-Pandemie finden Sie hier:
https://www.dgpalliativmedizin.de/images/Ambulante_patientenzentrierte_Vorausplanung_fuer_den_Notfall_LEITFADEN_20200409_final.pdf

Teilen und empfehlen (bei Problemen Adblocker deaktivieren):