Wie lässt sich Hautkrebs am besten vorbeugen? Welche Leistungen, z.B. auch das Dermatoskop, übernimmt die Krankenkasse? Und wie wirkt die Immuntherapie gegen fortgeschrittenen schwarzen Hautkrebs? Das Video aus der SWR-Sendung Marktcheck gibt einen guten Überblick.

Ein umfassendes Update zum Thema „Wann muss ein Dermatoskop eingesetzt werden“ sowie zur Vorbeugung und zur Behandlung von Hautkrebs gibt das 15-minütige Video des SWR. Zu Wort kommen z.B. die Experten Prof. Alexander Enk vom  Hauttumorzentrum der Universitätsklinikum Heidelberg und Dr. Lothar Zimmermann. 250.000 Menschen im Jahr erkranken am hellen Hautkrebs. Der schwarze Hautkrebs, das Melanom ist seltener, aber leider gefährlich. Doch die Therapiemöglichkeiten haben sich sehr verbessert.

Zum Video: https://www.ardmediathek.de/ard/video/marktcheck/hautkrebs-vorsorgen-erkennen-behandeln/swr-fernsehen/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEyNTg1OTE/

Zur Seite der Sendung: https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/immuntherapie-schwarzer-hautkrebs-100.html

Seit 2020 kostenlose Früherkennung mit dem Dermatoskop

Dermatoskop

Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Der Film erklärt auch die Neuerung bei der Früherkennung mit dem Dermatoskop. Denn die Leistung soll jetzt normal abgerechnet werden und muss nicht mehr von den Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Wichtig: Das Dermatoskop gibt viel mehr Sicherheit bei der Abklärung von Hautveränderungen.

Spätestens ab dem Alter von 35 Jahren können Sie jedes zweite Jahr bei hausärztlich tätigen Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt*innen für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dermatolog*innen, Internist*innen und praktischen Ärzt*innen, die an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben, das Hautkrebs-Screening durchführen lassen.

Für Verbraucher*innen wichtig ist eine Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ab dem 1. April 2020. Ab dann ist der Einsatz des Auflichtmikroskops (Dermatoskop) zur Beurteilung verdächtiger Hautstellen Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bislang sollten Patient*innen für diese Leistung als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) manchmal bis zu 40 Euro selbst bezahlen. Die Ärzt*innen wehren sich z.T. dagegen, denn mit der Aufnahme in den GKV-Katalog erhält der Hautarzt nur 4,28 Euro für die Leistung. Die Untersuchung mit dem Dermatoskop ist jedoch Ihr gutes Recht, also wechseln Sie die Ärztin/den Arzt, falls man sich weigert, das kostenlos durchzuführen.

Sie ist nur dann weiterhin eine IGeL-Leistung, wenn sie bei Versicherten ohne Krebsverdacht durchgeführt wird, die entweder jünger als 35 sind, oder die Untersuchung häufiger als alle zwei Jahre in Anspruch nehmen (siehe Portal IGeL-Monitor).

awi

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