Start der COVID-19-Impfung: Was gilt für Krebspatienten?
Mit dem Erlass einer Impfverordnung hat die Bundesregierung festgelegt, dass Krebspatient*innen zur Gruppe mit der dritthöchsten Priorität gehören (es sei denn, sie fallen aus anderen Gründen in Gruppe 1 oder 2). Der Krebsinformationsdienst liefert dazu Informationen.