Die S3-Leitlinie zur Hautkrebsprävention wurde aktualisiert und es wurden viele neue Empfehlungen aufgenommen. Die Kapitel „Klimawandel und UV-Strahlung“ sowie „Berufsbedingter Hautkrebs“ sind neu in die Leitlinie integriert.

Leitlinie_HautkrebspräventionEmpfehlungen zur Primär- und zur Sekundärprävention

Neben der Risikovermeidung (primäre Prävention) beschäftigt sich die Leitlinie auch mit dem Thema der Früherkennung von Hautkrebs (sekundäre Prävention). Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die Leitlinienautor*innen empfehlen neben dem standardisierten Hautkrebsscreening zudem die Selbstuntersuchung der Haut.

Neu: Berufsbedingter Hautkrebs

Neu in der Leitlinie ist unter anderem das Kapitel „Berufsbedingter Hautkrebs“. Nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand werden bestimmte Hautkrebsarten durch arbeitsbedingte solare UV-Strahlungsexposition wesentlich mitverursacht und sind damit als Berufskrankheit anerkannt.

Auch Patientenvertreter haben ehrenamtlich an der Leitlinie mitgearbeitet

An der S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs waren insgesamt 77 ehrenamtlich arbeitende Fachexpert*innen aus 46 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. Die Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar: www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention/

Und es gibt auch eine spezielle Patientenleitlinie Hautkrebsprävention von 2016, die einfacher formuliert und sich direkt an Patienten richtet: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Patientenleitlinien/Gesundheitsleitlinie_Hautkrebspraevention_v09-2016.pdf

Quelle: ADP

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