Gesetzlicher Anspruch auf REHA nach Hautkrebs
Nicht jeder weiß, das man nach einer Krebserkrankung grundsätzlich Anspruch auf eine REHA hat. Und wie wir aus eigener Erfahrung wissen: Bei Hautkrebs kommt es auch darauf an, die richtige REHA-Klinik zu finden.
Immer wieder ein wichtiges Thema bei unseren Selbsthilfetreffen: Wo kann ich eine REHA beantragen und welche Kliniken sind empfehlenswert?
In Deutschland ist bei onkologischen Erkrankungen der Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme (REHA, früher Kuraufenthalt) gesetzlich verankert (§6 Sozialgesetzbuch IX). Es besteht also ein rechtlicher Anspruch auf eine Rehabilitation, sobald ein Hautkrebs vorliegt.
Die Deutsche Rentenversicherung ist in vielen Fällen Ansprechpartner für die Antragstellung. Informationen zur Vorgehensweise bei der Antragsstellung hat die AG Rehabilitation in der Dermatologie (AReD) zusammengestellt. Weitere Infos gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.
REHA-Kliniken in Deutschland haben meist Schwerpunkte, einige sind auch auf onkologische REHA-Maßnahmen nach Hautkrebs spezialisiert.
Im HKND-Podcast gibt es dazu eine eigene Folge mit Priv.-Doz. Dr. med. Athanasios Tsianakas, der die REHA-Klinik in Bad Bentheim leitet und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation in der Dermatologie ist.
Mehr Infos zur REHA bei Hautkrebs gibt es auch auf dem Infoportal Hautkrebs.
Hintergrund
Aktuellen Hochrechnungen des Krebsregisters Schleswig-Holstein*) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) aus dem April 2024 zufolge erkrankten in Deutschland im Jahr 2023 über 308.800 Menschen neu an Weißem und Schwarzen Hautkrebs (‚in situ‘ und invasive Formen zusammengerechnet). Ein Malignes Melanom hatten den Hochrechnungen entsprechend insgesamt 42.300, davon 29.400 invasiv und 12.900 „in situ“, also oberflächlich wachsende Tumoren, die auf die oberste Hautschicht begrenzt waren. https://
*) www.krebsregister-sh.de/iWOB/index.html#/general/intro