„Wir wollen nix extra, sondern nur das, was uns zusteht“, heißt es in dem offenen Brief an die Versorgungsämter, den das Online-Forum Melanom Info Deutschland (MID) gepostet hat. Denn immer wieder müssen Melanompatienten vor Gericht ziehen, wenn ihnen der zustehende Grad der Behinderung nicht anerkannt wird. Wir schließen uns an, denn es kann nicht sein, dass wir erst unser Recht einklagen müssen, die Erkrankung ist schon belastend genug!

„Offener Brief an die Versorgungsämter von Melanom Info Deutschland

Liebe Versorgungsämter, Ämter für soziale Angelegenheiten (oder wer sonst auch immer für uns zuständig ist)!

Grafik Melanom Info DeutschlandWir sind genervt.

In unserer Facebookgruppe „Diagnose Hautkrebs – wir lassen dich nicht allein!“ melden sich alle paar Wochen Mitglieder, die traurig/wütend/empört/verdutzt erzählen, dass Ihnen der ihnen zustehende Grad der Behinderung (GdB) nicht anerkannt wird. Deshalb müssen sie eine Klage vor dem jeweiligen Sozialgericht anstrengen. Die sie dann mit schöner Regelmäßigkeit gewinnen.

Wie kann es dazu kommen?

Die versorgungsmedizinischen Grundsätze für Hauttumorbetroffene sagen im Wortlaut:
17.13: Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdS während dieser Zeit nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I ([pT1 bis T2] pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien (pT1 bis T2) pN0 bis N2 M0 50, in anderen Stadien 80.

Wir dürfen übersetzen:

In den ersten fünf Jahren nach der Diagnose eines malignen Tumors wird fünf Jahre lang ein Schwerbehindertenausweis gewährt (Befristung auf fünf Jahre!), es sei denn, es handelt sich z.B. um ein Melanom in situ oder ein Basaliom.
Der GdS (Grad der Schädigungsfolgen) beträgt 50, wenn es sich um ein Melanom in Stadium I handelt oder wenn es sich um einen anderen malignen Tumor (z.B. ein Plattenepithelkarzinom) handelt. Hierbei wird die TNM-Klassifikation benutzt. pT1 bis T2 bezeichnet die Dicke und Ausprägung des Tumors. N0 bedeutet, dass keine Lympknoten befallen waren und M0 heißt, dass auch keine Fernmetastasen gefunden wurden.
Wenn das Melanom eine gewisse Dicke überschritten hat, rutschen die Betroffenen in das Stadium II. Ab diesem Stadium beträgt der GdS 80.

Es ist also extrem wichtig, dass Sie, liebe Versorgungsämter und Ämter für soziale Angelegenheiten, sich bitte immer auch das Stadium inkl der gesamten TNM-Klassifikation anschauen. Es gibt nämlich Fälle, in denen der Primärtumor winzig klein und dünn war, die Folgen jedoch trotzdem fatal waren: Lymphknotenbefall oder Fernmetastasen.

Es ist für uns Betroffene sehr anstrengend (SEHR ANSTRENGEND!), diese Diskussion mit Ihnen zu führen und die Beweislast antreten zu müssen, obwohl doch schon alles in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen steht. Wir wollen nix extra, sondern nur das, was uns zusteht. Noch viel lieber hätten wir den grünen Ausweis gar nicht und dafür unsere Gesundheit zurück.

Gern helfen wir dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat beim Bundesgesundheitsministerium auch bei einer Neuformulierung des Punktes 17.13. Sprechen Sie uns gern an.“

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Der offene Brief ist  auf der Facebook-Seite des Melanom Info Deutschland erschienen und dort nachzulesen: https://www.facebook.com/melanominfo/

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„Wir wollen nix extra, sondern nur das, was uns zusteht“, heißt es in dem offenen Brief an die Versorgungsämter, den das Online-Forum Melanom Info Deutschland (MID) gepostet hat. Denn immer wieder müssen Melanompatienten vor Gericht ziehen, wenn ihnen der zustehende Grad der Behinderung nicht anerkannt wird. Wir schließen uns...